Rechtsprechung
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.06.2014 - 8 C 99/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausländischer Mieter mit Querschnittslähmung hat Anspruch auf Satellitenschüssel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ausländischer behinderter Mieter: Anspruch auf Satellitenschüssel?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Querschnittsgelähmter, türkischer Mieter darf Parabolantenne zum Empfang türkischer Programme auf Terrasse aufstellen - Voraussetzung ist aber fehlende oder geringe Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausländischer Mieter mit Querschnittslähmung hat Anspruch auf Satellitenschüssel (IMR 2015, 1042)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04
Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.06.2014 - 8 C 99/14
Bei Wohnraummietverhältnissen ist dabei das Ermessen des Vermieters durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebunden, der es gebietet, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter Einrichtungen versagt, die diesem das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestalten können, durch die er als Vermieter nur unerheblich beeinträchtigt und durch die die Mietsache nicht verschlechtert wird (BGH, Urteil vom 16. Mai 2007 - VIII ZR 207/04).Jedoch kann der Vermieter nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Zustimmung verpflichtet sein, wenn weder eine Substanzverletzung des Gebäudes noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung vorliegt (vgl. BGH VIII ZR 207/04).
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 25.06.2014 - 8 C 99/14
Dabei ist zwischen dem grundrechtlich geschützten Interesse des Vermieters als Eigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des Mieter aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, einzelfallbezogen abzuwägen (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27-39).